Beglaubigte Übersetzungen

Haben Sie eine Geburts- oder Heiratsurkunde, die übersetzt werden muss und suchen sie einen Übersetzer für Slowakisch?

Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

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Was ist eine Apostille?

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Für die Anfertigung der beglaubigten Übersetzung schicken Sie bitte Ihre Urkunde (Original, beglaubigte Kopie oder Kopie) per Post, wenn es ums Original geht, per Einschreiben an die Anschrift: Livia Jansen, Hinterbärenbadstr. 49, 81373 München

Sie können die Urkunde gerne persönlich vorbeibringen oder vorab eingescannt an info@de-sk oder liviaja@t-online.de senden.


  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Vaterschaftsanerkennung
  • Sterbeurkunde
  • Scheidungsurteil
  • Führungszeugnis
  • Aufenthaltsbestätigung
  • Notarielles Protokoll
  • Gewerbeschein
  • Handelsregisterauszug
  • Schul- und Unizeugnisse
  • Diplom, Anhang zum Diplom
  • Arbeitszeugnisse
  • Teilnahmebescheinigungen und Zertifikate
  • Versicherungsbescheinigungen


Was kostet eine Übersetzung?

Die Übersetzungen werden in Deutschland gewöhnlich nach Normzeilen abgerechnet. Eine Normzeile besteht aus 55 Zeichen einschließlich Leerzeichen und eine Normseite aus 30 solcher Zeilen. Für die Zählung der Zeilen gibt es spezielle Programme. Die Grundlage der Zählung ist der übersetzte Text, aber der Preis kann auch auf der Grundlage des zu übersetzenden Textes ermittelt oder als Pauschalpreis vereinbart werden. Im Preis werden auch graphische Gestaltung, Recherche, Farbdruck, Papier guter Qualität, Aktenhülle und Binden sowie die Beglaubigung der Übersetzung berücksichtigt. Manchmal wird die Beglaubigungsgebühr gesondert erhoben. Für Übersetzungen im gerichtlich-behördlichen Bereich sind die Regelungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) maßgeblich. Danach richten sich oft die Preise in anderen Bereichen. Zurzeit beträgt der Zeilenpreis je nach dem Schwierigkeitsgrad und danach, ob eine formatierbare Vorlage vorliegt oder ein Text in Papierform, zwischen 1,75 und 2,05 € pro Zeile. Es handelt sich hier um Nettopreise, für den Endverbraucher kommt noch die Mehrwertsteuer (19%) hinzu. Für eine Übersetzung, die sehr schnell oder am Wochenende angefertigt werden muss, wird gewöhnlich ein höherer Zeilenpreis oder Eilzuschlag in Rechnung gestellt. Und nicht zu vergessen sind Versandkosten, die im Falle eines Einschreibens zwischen 3,60 € und 6,10 € betragen. Sehr kurze Texte werden mit einem Mindestauftragswert abgerechnet, der 30 € zzgl. MwSt. beträgt.

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